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Altastadt Rheinfelden
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© Markus Raub

Gemeindewahlen 2026/29 - Anmeldeverfahren 1. Wahlgang Gemeinderat

24.03.2025

Gemeindewahlen 2026/29, Anmeldeverfahren 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen von fünf Mitgliedern des Gemeinderates

Am 15. Juni 2025 findet der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026/29 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Stadtkanzlei im Rathaus (1. Stock) bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 2. Mai 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Stadtkanzlei bezogen oder nachfolgend geladen werden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im 1. Wahlgang grundsätzlich jede wahlfähige Person in der Stadt Rheinfelden als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Bei der Wahl des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Gemäss Art. 10 Abs. 4 der Gemeindeordnung der Stadt Rheinfelden werden der Stadtammann und der Vizeammann nach der Wahl der Stadträte in einem separaten Wahlgang gewählt.

Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat

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