Gemeinderat
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Behörden und Kommissionen

Bei den kommunalen Behörden und Kommissionen ist zu unterscheiden zwischen jenen, die von Gesetzes wegen an der Urne gewählt werden müssen und den gemeinderätlichen Kommissionen, welche der Gemeinderat selbst bestellen kann.

Neben dem Gemeinderat werden die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission, die StimmenzählerIn-nen (Wahlbüro) und die Steuerkommission an der Urne gewählt. Diese selbständigen Behörden erfüllen einen gesetzgeberischen Auftrag.

Der Gemeinderat selber setzt zu seiner Unterstützung und Entlastung eine Reihe von Fachkommissionen ein. Ihre Tätigkeit erschöpft sich in vorberatenden, begutachtenden und beaufsichtigenden Aufgaben. In einigen Bereichen nehmen die unselbständigen Organe tatsächliche Verwaltungshandlungen vor. Diese Kommissionen beraten den Gemeinderat in verschiedenen Sachfragen und sollen darüber hinaus die politische Konsensfähigkeit der gemeinderätlichen Absichten und Vorlagen testen. Sie berücksichtigen dabei die einschlägigen übergeordneten Vorgaben von Bund und Kanton. Die Kommissionen treten in der Regel nach aussen nicht selbständig in Erscheinung. Die Kommissionsmitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.

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