14. März 2024
Ein lärmarmer Belag für die Salinenstrasse
Die Lärmschutzverordnung des Bundes verpflichtet die Gemeinden, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, wo die Grenzwerte überschritten sind. Mit der Einführung von Tempo 30 in allen Quartieren, dem Einbau von lärmminderndem Strassenbelag und weiteren lärm-reduzierenden Massnahmen erfüllt die Stadt Rheinfelden bereits heute weitest-gehend die Strassenlärm-Vorschriften des Bundes. Mit dem Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) auf Gemeindestrassen wird nun einerseits der Nachweis er-bracht, wo die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden und andererseits wo noch Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms angegangen werden müs-sen. Konkret wird auf der Salinenstrasse auf einer Länge von rund 350 Meter ein lärmarmer Belag eingebaut.