Panorama mit alter Rheinbrücke
Panorama mit alter Rheinbrücke
© Oliver Wehrli

Bauen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen rund ums Bauen in Rheinfelden. 

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Mitwirkung

Der Entwurf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung kann vom 1. September bis 30. Oktober 2026 unter www.nutzungsplanung-rheinfelden.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Die vollständigen Unterlagen liegen während dieser Zeit auch am Schalter des Stadt-bauamtes öffentlich auf.

Als Auftakt zur Mitwirkung findet am Montag, 31. August 2026, um 19.00 Uhr im Musiksaal der Kurbrunnenanlage, Habich-Dietschy-Strasse 14, eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt.

Die Mitwirkung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, innerhalb der Auflagedauer, Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen einzureichen. Die Mitwirkungseingaben sind online via städtische Mitwirkungs-Plattform einzureichen (www.nutzungsplanung-rheinfelden.ch). Die Mitwirkenden haben Anspruch auf Beantwortung ihrer Anliegen in geeigneter Form. Auskunft über die Mitwirkung und deren Ergebnisse werden im Mitwirkungsbericht gegeben und allen Mitwirkenden schriftlich zugestellt.


Digitaler Baubewilligungsprozess eBau

Ab dem 1. Oktober 2026 erfolgt die Einreichung von Baugesuchen in Rheinfelden ausschliesslich digital über die Plattform eBau des Kantons Aargau.

Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Gesuche können orts- und zeitunabhängig eingereicht und eingesehen werden, der Verfahrensstand ist jederzeit nachvollziehbar und Medienbrüche werden reduziert. Der gesamte Prozess wird effizienter und transparenter gestaltet. 
Bauherrschaften sowie Planerinnen und Planer können ihre Baugesuche inklusive sämtlicher Unterlagen elektronisch erfassen und einreichen. Auch die Kommunikation während des Bewilligungsverfahrens erfolgt über die digitale Plattform.

Öffentlich aufgelegte Baugesuche können neu online eingesehen werden.

Für die Nutzung von eBau ist ein persönliches AGOV-Nutzerkonto erforderlich. 

Weitere Informationen zur digitalen Baugesuchseingabe sowie ein Benutzerhandbuch sind auf der Webseite des Kantons Aargau
unter eBau Aargau verfügbar.

Das eBau-Portal ist unter eBau-Portal Aargau erreichbar.

Bei Fragen steht das Stadtbauamt gerne zur Verfügung.

Baugesuche einsehen

Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. 

Die Baugesuche können im eBau-Portal eingesehen werden. 


Baugesuch einreichen

Baugesuche werden online über das eBau-Portal eingereicht.

Das Stadtbauamt steht Ihnen auch schon vor der Baueingabe beratend zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, Ihr Baugesuch kostenlos als Voranfrage vom Stadtbauamt prüfen zu lassen und eine schriftliche Stellungnahme zu erhalten.


Raumentwicklungskonzept (REK)

Das Raumentwicklungskonzept (REK), welches am 19. April 2021 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, bildet ein Instrument zur integrativen Planung, Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung. Es bildet die Grundlage für zukünftige Planungen und deren Abstimmung und ist die Basis für die Überführung in verbindliche Instrumente (Richtpläne, Bau- und Nutzungsordnung etc.). Das Raumentwicklungskonzept finden Sie in unserer Rechtssammlung.


Bau- und Nutzungsordnung sowie weitere Bauvorschriften

  • Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) finden Sie in der Rechtssammlung: Bau- und Nutzungsordnung
  • Alle weiteren Bauvorschriften und rechtskräftigen Pläne finden Sie ebenfalls in der Rechtssammlung. 

Pläne und Kataster einsehen

Unter Pläne und Kataster  stehen Ihnen auf verschiedenen geografischen Informationssystemen diverse Informationen, Pläne und Kataster auf den Ebenen Kanton und Bund zur Verfügung.


Kontakt

Stadtbauamt
Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden
E-Mail
Telefon: +41 61 835 52 55

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