Informationen für Schutzsuchende und Gastfamilien.
Personen, welche ein Gesuch für den Status S einreichen möchten, reichen ihr Gesuch online über die Homepage des Bundesamtes ein, um direkt einen Termin für die Registrierung beim Bundesasylzentrum zu buchen. Das gilt für Personen, die bereits in die Schweiz eingereist sind und noch nicht registriert sind.
Bundes- und Kantonsbehörden informieren auf ihren Webseiten ausführlich über alle Fragen rund um die Aufnahme schutzsuchender Kriegsflüchtlinge:
Informationen des Kantons Aargau zur Einreise und zum Aufenthalt im Kanton Aargau
Informationen der Bundesbehörden für Geflüchtete aus der Ukraine
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich visumsfrei neunzig Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit ist der Verbleib in einer privaten Unterkunft ohne weiteres möglich.
Personen, die aus der Ukraine fliehen und in der Schweiz Schutz suchen, müssen ein entsprechendes Gesuch in einem Bundesasylzentrum stellen.
Die weiteren Schritte bis zur persönlichen Anmeldung bei den Einwohnerdiensten laufen sodann automatisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Stadtbüro
Privatpersonen, die bereits Schutzsuchende aus der Ukraine beherbergen, entschädigt die Gemeinde auf Gesuch hin mit einer Pauschale von CHF 9.50 pro Person und Tag: Formular für die Entschädigung von Gastgebenden. Weitere Entschädigungen werden nicht gewährt.
Die Gemeinde hat zudem ein Merkblatt mit verschiedenen aktuellen Fragen und Antworten für Gastgebende erstellt.
Die Ausführungen der Gemeinde Rheinfelden (siehe aktuelle Fragen und Antworten) haben rein informativen Charakter, um Gastfamilien sowie Bezugspersonen von Schutzsuchenden mit Status "S" eine erste Übersicht zu ermöglichen. Dies bewusst ohne juristische Ausführungen oder längere Erklärungen, wie von vielen engagierten Gastfamilien gewünscht.
Für jeden Rechtsanspruch verweisen wir auf die geltenden Bestimmungen und Richtlinien von Bund und Kanton sowie deren Ausführungsbestimmungen. Rückmeldungen zu diesen Fragen und Antworten können direkt an die Gemeinde Rheinfelden via ukraine@rheinfelden.ch erfolgen.
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die sich im Kanton Aargau aufhalten, haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus das Recht und die Pflicht, die obligatorische Schule zu besuchen. Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau und für die Eltern in einem Merkblatt zum Schulbetrieb auf Ukrainisch
Für eine Einschulung der Kinder in Rheinfelden wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Für die Lernangebote braucht es zusätzliche Lehrpersonen, zudem können Assistenzpersonen eingesetzt werden. Auch werden Übersetzerinnen und Übersetzer mit Ukrainisch- oder Russisch-Kenntnissen gesucht. Auf der Webseite des Kantons Aargau können sich Interessierte anmelden.
Falls die schutzbedürftigen Personen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, haben sie Anspruch auf Sicherung ihrer Existenz. Personen mit Schutzstatus S, die dem Kanton Aargau zugewiesen wurden, erhalten bei Bedarf Asylsozialhilfe. Bedürftige Personen, die (noch) nicht über den Status S verfügen, haben Anspruch auf Nothilfe. Weitere Informationen zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit der Ukraine finden Sie unter dem Link zu den SKOS-FAQ oder direkt beim Sozialdienst Rheinfelden.
Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Wichtig ist, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert und erfasst werden, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft. Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen sind gebeten, das Anmeldeformular auf der Webseite des Bundes auszufüllen und einzureichen.
Der Zugang zur Erwerbstätigkeit soll möglichst einfach gewährt werden, damit die geflüchteten Personen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Auf der Webseite des Kantons Aargau finden Sie die nötigen Informationen.
Ukrainische Personen, welchen der Schutzstatus S vom Staatssekretariat offiziell bewilligt wurde und die sich in der Lage sehen, direkt eine Arbeit aufzunehmen, können sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden. Der Gang zur RAV lohnt sich jedoch ausdrücklich erst, wenn die Personen arbeitsmarktfähig sind: Dazu zählt insbesondere, dass sie Englisch oder eine Landessprache sprechen. Voraussetzung ist im Weiteren der Besitz eines Ausländerausweises und einer Sozialversicherungsnummer.
Sobald schutzsuchende Personen dem Kanton zugeteilt sind, versichert der Kanton diese rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung des Schutzgesuchs im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung. Auf der Webseite des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) finden sich verschiedene Gesundheitsinformationen.
Für alle, die sich freiwillig engagieren möchten, hat die Stadt Rheinfelden eine Koordinationsstelle "Freiwilligenarbeit" eingerichtet. Bitte melden Sie sich direkt bei Markus Schröder via E-Mail markus.schroeder@rheinfelden.ch
In verschiedenen Gemeinden engagieren sich Freiwillige für geflüchtete Menschen und unterstützen diese mit diversen Angeboten. Die Integrationsangebote für Flüchtlinge im Fricktal finden Sie auf der Webseite von "mit.dabei-Fricktal".