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Totalrevision Rheinuferschutzdekret

18.03.2024

Der Kanton Aargau erarbeitet die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948.

Das Departement Bau, Verkehr (DBVU) und Umwelt des Kantons Aargaus unterbreitet den kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft zur Mitwirkung. Während 120 Tagen, nämlich vom 28. März bis 26. Juli 2024, besteht die Möglichkeit, zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben.

Die Unterlagen werden während der Mitwirkungsfrist auf der Homepage des Kantons Aargau aufgeschaltet und können auch bei der Abteilung Landschaft und Gewässer des DBVU eingesehen werden. Um vorherige Anmeldung wird gebeten unter Tel. +41 62 835 34 50 oder per Email an: skrtrtlggch.

Unterlagen Anhörung (ab 28. März 2024)

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