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Das öffentliche Interesse – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

19.06.2025

Was bedeutet "öffentliches Interesse" eigentlich? Ein Beitrag von Stadträtin Claudia Rohrer.

"Das öffentliche Interesse ist die allgemeine Voraussetzung für jede staatliche Tätigkeit. Der Staat hat das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu fördern sowie die Anliegen der staatlichen Gemeinschaft wahrzunehmen."

Soweit die Theorie. Doch klar wird damit noch lange nicht, was alles im öffentlichen Interesse liegt und was eben nicht.

Zwischen Bürgerzufriedenheit und Kritik

Wir wünschen uns zufriedene Bürgerinnen und Bürger. Denn ihre Zufriedenheit kann auch unsere eigene Motivation steigern. Eigentlich wäre das Leben schön, wenn alle zufrieden wären. Und dann lesen wir die Leserbriefspalten, in denen sich unzufriedene Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu Wort melden. Sie finden, dass Stadtverwaltung und Stadtrat keine Ahnung von den Interessen der Bevölkerung oder der Wirtschaft haben und gerade nicht im öffentlichen Interesse handeln.

Vielschichtige Interessen prallen aufeinander

Eine klare Definition des öffentlichen Interesses gibt es nicht. Oft widersprechen sich sogar die einzelnen Elemente. So etwa in der Strassengestaltung: Hier gibt es Interessen an Sicherheit, an Vielfältigkeit der Nutzung durch Fussgänger, Velofahrer und Autofahrer, an Begrünung im Sinne der Schwammstadt, an Parkplätzen – und an Möglichkeiten für Boulevardgastronomie.

Wie also soll eine Strasse aussehen, die all diese Interessen abdeckt?

Abwägung und Diskussion sind gefragt

In jedem Einzelfall müssen wir die konkreten Umstände betrachten: Welche Einzelinteressen bestehen? Gibt es ein öffentliches Interesse? Und überwiegt dieses unter Umständen die privaten Interessen deutlich?

Hier kommen wir zum Kern des öffentlichen Interesses: Es muss immer wieder diskutiert werden, innerhalb der Verwaltung, im Stadtrat und auch öffentlich. Es geht weniger um klare Ansagen, sondern um das gemeinsame Aushandeln.

Das öffentliche Interesse unterliegt dem Wandel des Zeitgeists. Was früher als eindeutig im öffentlichen Interesse galt, hat heute vielleicht keine Gültigkeit mehr. Manchmal widersprechen sich auch verschiedene Aspekte des öffentlichen Interesses. So kann es aus Sicht der Raumplanung sinnvoll sein, ein Gebäude abzureissen, das andererseits als schützenswert eingestuft wird.

Zwischen Recht, Architektur und Diskussion

Das öffentliche Interesse begleitet uns bei jedem Handeln, ob im hoheitlichen oder nicht-hoheitlichen Bereich. Gleichzeitig ist es diffus und bedarf ständiger Diskussion.

Als Rechtsanwältin bin ich es gewohnt, Interessen auszuhandeln. Bereichernd war für mich zu erkennen, dass dies auch für Architektur und Raumplanung gilt. Es gibt selten die eine richtige Antwort – überall begegnet uns die Diskussion.

Und das können wir auch aus heftigen Reaktionen lernen: Wir befinden uns in einem ständigen Dialog. Nicht jede Antwort gefällt allen, doch wir müssen unsere eigene Zufriedenheit finden – im privaten wie im öffentlichen Interesse.

Ich blicke auf dreieinhalb Jahre intensiver interner und externer Diskussion zurück. Geblieben sind viele gute Erinnerungen. Danke.

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