02.07.2025
Am 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang für die Wahl von Stadtammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2026/29 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Stadtkanzlei im Rathaus (1. Stock) bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Stadtkanzlei bezogen oder nachfolgend geladen werden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass als Stadtammann und Vizeammann nur wählbar ist, wer bereits als Gemeinderat gewählt wurde.
Anmeldeformular Stadtammann