02.07.2025
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der Kommissionen statt
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die nachfolgenden Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 statt:
Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission | 7 | Mitglieder | |
Steuerkommission | 3 | Mitglieder | |
Steuerkommission (Ersatz) | 1 | Mitglied | |
Wahlbüro Einwohnergemeinde | 11 | Mitglieder | |
Wahlbüro Einwohnergemeinde (Ersatz) | 4 | Mitglieder |
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei im Rathaus (1. Stock) bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Stadtkanzlei bezogen oder vorstehend geladen werden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich im ersten Wahlgang jede wahlfähige Person in der Stadt Rheinfelden als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Bei den Wahlen in die vorstehend aufgeführten Gemeindekommissionen sind bereits im ersten Wahlgang stille Wahlen möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).