Feuerverbot im Wald und am Waldrand
25.06.2026
Infolge grosser Trockenheit hat der Kanton Aargau die Gefahrenstufe von Waldbränden per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" erhöht.
Aufgrund der neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargaus bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Bitte beachten Sie die Vorschriften und helfen Sie mit, Waldbrände zu vermeiden. Herzlichen Dank!
Informationen des Kantons Aargau
