05.12.2024
Gemeindeversammlungsbeschluss rechtskräftig, Gestaltungsplan beschlossen
Die Planungsgrundlagen für den künftigen Seilpark Wasserloch sind beschlossen.
Der Gemeindeversammlungsbeschlusses ist in Rechtskraft erwachsen und der Gestaltungsplan S: Freizeitzone Wasserloch wurde vom Gemeinderat verabschiedet.
Gegen beide Planungen kann beim Kanton Beschwerde geführt werden.