Gemeindewahlen 2026/29 - 2. Wahlgang Wahlbüro
15.10.2025
Gesamterneuerungswahlen - Publikation der eingereichten Wahlvorschläge
Innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen sind für den 2. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen von Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 folgende Wahlvorschläge eingegangen:
a) Wahlbüro Einwohnergemeinde; gesamthaft 11 Mitglieder – noch zu wählende Sitze 3
Name, Vorname | Geburtsjahr | Heimatort | Adresse | Partei | bisher/neu |
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Flückiger Jonas | 1985 | Rohrbachgraben BE | Sonnenbergstr. 16 | parteilos | neu |
Rüegg Regula | 1960 | Rheinfelden AG | Ligusterweg 26 | FDP | neu |
Sacher Sandro | 1997 | Zuzgen AG | Habsburgerstr. 8 | parteilos | neu |
b) Wahlbüro Einwohnergemeinde Ersatz; gesamthaft 4 Sitze – noch zu wählende Sitze 3
Name, Vorname | Geburtsjahr | Heimatort | Adresse | Partei | bisher/neu |
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Agustoni Nicole | 1986 | Wintersingen BL | Alte Saline 18 | parteilos | neu |
Balint Maja | 1956 | Bremgarten AG | Dianastr. 1 | parteilos | neu |
Bühler Schwob Dorothea | 1965 | Lampenberg BL | Rindergasse 2 | parteilos | neu |
Nachdem bei beiden Kommissionen genauso viele Personen vorgeschlagen werden, wie Sitze zu vergeben sind, wird mit dieser Publikation gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Kanzlei bis Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder nachfolgend geladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach der Frist von 5 Tagen die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach der Frist von 5 Tagen die Anzahl der zu vergebenden Sitze, kommt es am 30. November 2025 zu einer Urnenwahl. Im zweiten Wahlgang ist gemäss § 32 GPR nur wählbar, wer für die Wahl angemeldet ist.
Die eingereichten Wahlvorschläge können in der Kanzlei während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.