Altastadt Rheinfelden
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© Markus Raub

Gemeindewahlen 2026/29 - 2. Wahlgang Wahlbüro

15.10.2025

Gesamterneuerungswahlen - Publikation der eingereichten Wahlvorschläge

Innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen sind für den 2. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen von Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 folgende Wahlvorschläge eingegangen:

a) Wahlbüro Einwohnergemeinde; gesamthaft 11 Mitglieder – noch zu wählende Sitze 3

Name, Vorname

Geburtsjahr

Heimatort

Adresse

Partei 

bisher/neu 

Flückiger Jonas

1985

Rohrbachgraben BE

Sonnenbergstr. 16

parteilos

neu 

Rüegg Regula

1960

Rheinfelden AG

Ligusterweg 26

FDP 

neu 

Sacher Sandro

1997

Zuzgen AG

Habsburgerstr. 8

parteilos 

neu 

b) Wahlbüro Einwohnergemeinde Ersatz; gesamthaft 4 Sitze – noch zu wählende Sitze 3

Name, Vorname

Geburtsjahr

Heimatort

Adresse

Partei 

bisher/neu 

Agustoni Nicole

1986

Wintersingen BL

Alte Saline 18

parteilos

neu 

Balint Maja

1956

Bremgarten AG

Dianastr. 1

parteilos 

neu 

Bühler Schwob Dorothea

1965

Lampenberg BL

Rindergasse 2

parteilos 

neu 

Nachdem bei beiden Kommissionen genauso viele Personen vorgeschlagen werden, wie Sitze zu vergeben sind, wird mit dieser Publikation gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Kanzlei bis Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder nachfolgend geladen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach der Frist von 5 Tagen die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach der Frist von 5 Tagen die Anzahl der zu vergebenden Sitze, kommt es am 30. November 2025 zu einer Urnenwahl. Im zweiten Wahlgang ist gemäss § 32 GPR nur wählbar, wer für die Wahl angemeldet ist.

Die eingereichten Wahlvorschläge können in der Kanzlei während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.


Anmeldeformular Wahlbüro Einwohnergemeinde

Anmeldeformular Wahlbüro Ersatz Einwohnergemeinde

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