Zuständigkeit
Der Zivilschutz sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung der Bevölkerung. Er betreibt Schutzinfrastruktur, alarmiert und betreut Schutzsuchende, sichert Kulturgüter und unterstützt Partnerorganisationen bei Langzeiteinsätzen und Gemeinschaftsaufgaben.
Der Zivilschutz ist zuständig für
- Schutzinfrastruktur
- die Alarmierung der Bevölkerung
- die Betreuung von Schutzsuchenden
- Schutz von Kulturgütern
Der Zivilschutz unterstützt die anderen Partnerorganisationen insbesondere bei Langzeiteinsätzen. Er führt Insandstellungsarbeiten aus und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Zudem kann der Zivilschutz für Aufgaben zu Gunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden.
Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben regeln die Kantone die Belange des Zivilschutzes sowie die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen.
