Verschiebungsgesuch
Grundsätzlich besteht kein Recht auf eine Dienstverschiebung. In Ausnahmefällen kann eine Dienstverschiebung schriftlich beantragt werden.
Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht und begründet werden können. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen; solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde. Das Gesuch muss schriftlich vom AdZS eingereicht werden. Die nötigen Bestätigungen (z. B. Arbeitgeber / Arbeitgeberin, Ausbildungsstätte, Schule, Arztzeugnis) müssen beigelegt werden. Das Aufgebot und das Dienstbüchlein müssen nicht mitgesendet werden. Der Entscheid wird dem AdZS schriftlich mitgeteilt.
