Rechtliche Grundlagen
Rechtlich basieren alle Dienstanlässe auf dem Bundesgesetzt über den Bevölkerungsschutz sowie der dementsprechenden kantonalen Gesetzgebung.
Die Rechte und Pflichten der Schutzdienstpflichtigen sind im Abschnitt 2 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz geregelt. Die Umsetzung dieser Vorgaben innerhalb der ZSO Unteres Fricktal sind in den folgenden Weisungen beschrieben.
