Zugfahrzeug mit Ersteinsatzanhänger
Ersteinsatzanhänger

Rechtliche Grundlagen

Rechtlich basieren alle Dienstanlässe auf dem Bundesgesetzt über den Bevölkerungsschutz sowie der dementsprechenden kantonalen Gesetzgebung. 

Die Rechte und Pflichten der Schutzdienstpflichtigen sind im Abschnitt 2 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz geregelt. Die Umsetzung dieser Vorgaben innerhalb der ZSO Unteres Fricktal sind in den folgenden Weisungen beschrieben.

Administrative Weisungen Dienstanlässe

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen