
Fragen & Antworten
ZSO
Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum in unmittelbarer Nähe zugewiesen. Mehr zur Zuweisungsplanung
RFO
Zur Alarmierung der Bevölkerung setzt die Schweiz auf die beiden Zeichen „Allgemeiner Alarm“ und „Wasseralarm“. Der Allgemeine Alarm wird ausgelöst, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden. Für die Bevölkerung bedeutet der Allgemeine Alarm: Radio hören, die Anweisungen der Behörden befolgen und die Nachbarn informieren.
Jede Ortschaft verfügt über mindestens einen Notfalltreffpunkt. Den genauen Standort in Ihrer Gemeinde erfahren Sie hier