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Familie
Familie
© Kristoff Meller

Familienergänzende Betreuung

Die Stadt Rheinfelden verfügt über ein breites familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot. Eltern haben die Möglichkeit, aus einer Vielfalt an Angeboten jene auszuwählen, die ihren familiären Bedürfnissen entsprechen.

Während sich die Tagesstrukturen  auf die schulergänzende Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern beschränken, gibt es in Rheinfelden auch verschiedene Angebote von familienergänzender Betreuung für unterschiedliche Altersklassen und Bedürfnisse.

Tagesstätten


Informationen für Kitas und Tagesfamilien

Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten

  • Der Betrieb von Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Kinder unter zwölf Jahren zur Betreuung aufzunehmen (Kinderkrippen, Tagesstrukturen, Tagesschulen), bedürfen einer Bewilligung durch den Sozialdienst Rheinfelden und werden durch eine Fachstelle beaufsichtigt. 
  • Tagesfamilien sind melde- und aufsichtspflichtig. 
  • Spielgruppen benötigen keine Betriebsbewilligung. 
  • Die Fachstelle Gesellschaft ist für die Organisation der Überprüfung der Einrichtungen sowie die Erstellung einer Bewilligung verantwortlich. Gesuche für Bewilligungen und relevante Änderungen müssen frühzeitig gemeldet werden.

Qualitätsstandards Kindertagesstätten

Qualitätsstandards Tagesstrukturen

Meldung als Tagesfamilie

Möchten Sie Kinder bei sich zu Hause betreuen? Falls Sie ein bis maximal fünf Tageskinder unter zwölf Jahren (inklusive eigene Kinder) betreuen oder betreuen möchten, werden sie zur meldepflichtigen Tagesfamilie. Für die Mittagstischbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern kann der Betreuungsschlüssel auf maximal acht Kinder erhöht werden.

Werden regelmässig mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen für Kindertagesstätten. Hierfür wird eine Betriebsbewilligung gemäss Kindertagessstätte notwendig und sie gelten dann nicht mehr als Tagesfamilie.

Bei der selbständigen Tätigkeit als Tagesfamilie ist eine Anmeldung bei den üblichen Sozialversicherungen notwendig und es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, welche die Tageskinder einschliesst. Zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen und zur Vereinfachung der Administration wird empfohlen, sich als Tagesfamilie einem entsprechenden Verein anzuschliessen (zum Beispiel Verein "Die Tagesfamilie" in Dättwil).

Falls Sie meldepflichtig sind, gilt folgendes Vorgehen:

  • Sie füllen das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig aus und senden es an gesellschaft@rheinfelden.ch.
  • Der benötigte Auszug aus dem Strafregister wird für sie durch die Fachstelle Gesellschaft bestellt.
  • Tagesfamilien sind im Kanton Aargau melde- und aufsichtspflichtig. Eine Bewilligung ist jedoch nicht notwendig. Der obligatorische Aufsichtsbesuch und die Berichterstattung wird durch eine externe Fachstelle durchgeführt.

Kontakt

Fachstelle Gesellschaft
Simone Blaser
061 835 51 77
simone.blaser@rheinfelden.ch

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