Altastadt Rheinfelden
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© Markus Raub

Vorsicht beim Feuern im Freien

19.10.2026

Der Kanton hat die Gefahrenstufe auf Stufe 2 "mässige Waldbrandgefahr" gesenkt.

Im ganzen Kanton ist es weiterhin ausserordentlich trocken für diese Jahreszeit. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings die Streu- und die oberste Bodenschicht benetzt. Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen. 

Ab Montag, 19. Oktober, 12.00 Uhr, gilt deshalb die Gefahrenstufe Stufe 2 von 5 ("mässige Waldbrandgefahr"), wie der Kanton Aargau mitteilt. Trotzdem ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.

Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, Feuerverbote für ihr Gemeindegebiet zu erlassen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, sich über die lokal geltenden Massnahmen zu informieren. 

Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen. In der Regel ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester und Neujahr möglich, sofern kein situatives Verbot seitens Kanton oder Gemeinde besteht.

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