Altastadt Rheinfelden
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© Markus Raub

Mitwirkungsfrist wird verlängert

19.10.2026

Eingaben zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland können bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.

Die Stadt Rheinfelden hat die Mitwirkung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland auf die Zeit vom 1. September bis 30. Oktober 2026 angesetzt.

Auf vielseitigen Wunsch wird die Frist für die Mitwirkung verlängert. Die Mitwirkungsunterlagen können deshalb weiterhin bis 30. November 2026 unter www.nutzungsplanung-rheinfelden.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Die vollständigen Unterlagen liegen während dieser Zeit auch am Schalter des Stadtbauamtes öffentlich auf.

Interessierte haben bis zum 30. November 2026 Gelegenheit, Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen einzureichen. Die Mitwirkungseingaben sind online über die städtische Mitwirkungsplattform einzureichen (www.nutzungsplanung-rheinfelden.ch).
Die Mitwirkenden haben Anspruch auf Beantwortung ihrer Anliegen in geeigneter Form. Auskunft über die Mitwirkung und deren Ergebnisse werden im Mitwirkungsbericht gegeben und allen Mitwirkenden schriftlich zugestellt.

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