Ersatzwahl GPFK - Nachfrist
07.05.2026
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission am 14. Juni 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/29; Nachnomination
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission am 14. Juni 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/29 wurde einzig folgender Kandidat angemeldet:
Meyer Cedric, geb. 2002, von Zürich ZH, wohnhaft in Rheinfelden, Schwalbenweg 15, SVP
Da für den einen zu vergebenden Sitz nur eine Person kandidiert, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und §21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit der Publikation (d.h. bis am Dienstag, 12. Mai 2026, 12.00 Uhr), einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von hier geladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Übertrifft nach Ablauf der Frist die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze, kommt es am 14. Juni 2026 zu einer Urnenwahl.
Rheinfelden, 4. Mai 2026
