03.02.2025
Gesuche um Zuteilung von Stipendien aus dem allgemeinen Stipendienfonds.
Gesuche um Zuteilung von Stipendien aus dem allgemeinen Stipendienfonds der Stadt Rheinfelden und den Familienfonds Bröchin und Nussbaumer für das 2. Semester des Ausbildungs-/Studienjahrs 2024/2025 sind bis spätestens 15. April 2025 bei der Stadtkanzlei, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden, einzureichen. Über die Vergabe von Stipendien aus der Familienstiftung Bröchin entscheidet der Stiftungsrat. Die Stadtkanzlei prüft die entsprechenden Gesuche und leitet diese, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, an den Stiftungsrat der Familienstiftung Bröchin zum Entscheid weiter.
Das notwendige Anmeldeformular kann bei der Kanzlei Rheinfelden bezogen oder hier herunter geladen werden. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur Ausrichtung von Stipendien. Massgebend für die Ausrichtung von Stipendien sind das Stipendienreglement der Stadt Rheinfelden sowie das Reglement über die Verwendung, Verwaltung und Aufsicht der Familien-Stipendien-Stiftung des Joh. Friedrich Bröchin.
Bitte beachten Sie, dass Stipendiengesuche in erster Linie beim Kanton Aargau eingereicht werden müssen. Aus dem Stipendienfonds der Stadt Rheinfelden werden nur Stipendien ausgerichtet, wenn der Kanton Aargau das Gesuch bereits abgelehnt hat. Der ablehnende Entscheid des Kantons Aargau ist dem Gesuch für Rheinfelden beizulegen.