Kanton Aargau senkt die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr)
27.08.2026
Trotzdem ist grösste Vorsicht geboten. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist weiterhin im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.
