Altastadt Rheinfelden
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© Markus Raub

Kanton Aargau senkt die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr)

27.08.2026

Trotzdem ist grösste Vorsicht geboten. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist weiterhin im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.

  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.

Merkblatt Stufe
Allgemeinverfügung Kanton Aargau

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