14.07.2025
Gestützt auf Art. 15a Abs. 2 der Satzungen des Abwasserverbandes Rheinfelden-Magden werden die nachfolgenden Beschlüsse des Vorstandes des Abwasserverbandes vom 24. Juni 2025 hiermit veröffentlicht.
Die Jahresrechnung 2024 und das Budget 2026 können in der Finanzen und Ressourcen der
Stadt Rheinfelden während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden.
Die beiden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder von einem der beiden Gemeinderäte der Verbandsgemeinden das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Stadtkanzlei Rheinfelden unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Stadtkanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendumsbegehren mit Unterschriftenlisten wäre der Stadtkanzlei Rheinfelden einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 15.September 2025