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Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

Mit dem Gesuch kann die Schuldnerin oder der Schuldner beim Betreibungsamt beantragen, dass eine Beitreibung, bei welcher Rechtsvorschlag erhoben wurde, aus dem Register gelöscht wird. Das Gesuch muss nach 3 Monaten ab Erhebung des Rechtsvorschlags gestellt werden.

Das Gesuch kann gegen eine Gebühr von CHF 40.00 direkt beim Betreibungsamt abgegeben und nach einer Vorauszahlung von CHF 40.00 dem Betreibungsamt per Post zugestellt werden (Kirchgasse 2, 4310 Rheinfelden).

Zahlungsverbindungen:
Postcheck-Konto 40-23915-7 für Rheinfelden
Postcheck-Konto 40-26142-1 für Magden

Bitte geben Sie bei einer allfälligen Vorauszahlung den Zahlungsgrund an.

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40.00
Betreibungsamt
Ausweise und Bescheinigungen

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