Bestattungen und Nachlasse

Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
+41 61 835 52 39
E-Mail

Todesfälle/Bestattungen
Zur Organisation der Einsargung und Überführung wenden Sie sich bitte an ein privates Bestattungsunternehmen nach Ihrer Wahl. Eine Liste finden Sie nachfolgend unter "Publikationen".
Zur Organisation der Bestattung, vereinbaren Sie bitte umgehend unter der oben angegebenen Telefonnummer (Rathaus, Bestattungen und Nachlasse) einen Termin.

Inventarisation
Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, im Todesfall ein Inventar über das Nachlassvermögen der verstorbenen Person aufzunehmen. Dieses dient rein steuerlichen Zwecken.

Im Kanton Aargau ist die Erbteilung und die Erbschafts-Liquidation Sache der beteiligten Erben.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 16:30 Uhr
(Ausserhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung)

Herzig Franziska, Keller Adrian, Koch Sylvia
Bestattungsunternehmen - Übersicht, Bewilligung zum Aufstellen eines Grabdenkmals, Friedhof (Waldfriedhof), Todesfall

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen