Spatenstich
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Rückkehr Auslandaufenthalt - in der Schweiz anmelden

Personen, die aus dem Ausland zuziehen, sowie Drittstaatsangehörige und Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, die aus einem anderen Kanton zuziehen, müssen sich persönlich im Stadtbüro anmelden. Für Ihre Anmeldung benötigen Sie die Unterlagen gemäss Checkliste.

Einwohnerdienste, Stadtbüro
Wohnen und Umziehen

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