Gemeinschaftlich verbundene Hände
Gemeinschaftlich verbundene Hände
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Soziales

Die Stadt Rheinfelden ist für die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe ihrer Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig und leistet in folgenden sozialen Bereichen Unterstützung:

  • Persönliche Hilfe (Beratung, Betreuung, Vermittlung)
  • Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe (Sozial- und Nothilfe)
  • Massnahmen der sozialen Prävention
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Aufsicht Kindertagesstätten und Pflegeplätze
  • Führung der Gemeindezweigstelle SVA
  • Asylbereich
  • Fachstelle für Altersfragen

Bei Anliegen und Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Sozialdienst/Berufsbeistandschaft gerne zur Verfügung.

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