Unentgeltliche Rechtspflege

Wenn jemand die finanziellen Mittel für einen Anwalt und/oder die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, kann er um unentgeltliche Rechtspflege ersuchen. Wird diese gewährt, trägt der Staat ganz oder teilweise die Kosten. Die Voraussetzungen sind für die ganze Schweiz einheitlich geregelt.

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (nach Art. 119 ZPO) stellen und direkt dem Gericht bzw. der Schlichtungsbehörde in Papierform oder elektronisch einreichen. Für die Bestätigung der Steuerbehörde setzen Sie sich bitte mit unserem Steueramt, Tel. +41 61 835 52 40, in Verbindung.

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