Ehevorbereitungsverfahren (Heiraten, Hochzeit)

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird "Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung" genannt. Das Brautpaar wendet sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an das für den Wohnsitz zuständige Regionale Zivilstandsamt der Braut oder des Bräutigams und stellt das Gesuch um Durchführung der Vorbereitung der Eheschliessung. Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.

Verlobte, die sich im Ausland aufhalten, können das Gesuch durch Vermittlung der zuständigen schweizerischen Vertretung einreichen.

Dieses Vorgehen änderte sich auch mit Inkrafttreten der "Ehe für Alle" seit 01.07.2022 nicht.
Über den genauen Ablauf und die benötigten Dokumente informiert Sie das Regionale Zivilstandsamt gerne. Zur Vorbereitung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Sie benötigen dazu i.d.R. folgende Unterlagen:

  • Schweizerinnen und Schweizer sind im informatisierten schweizerischen Personenstandsregister registriert und benötigen i.d.R. keine weiteren Zivilstandsdokumente
  • Ausländische Staatsangehörige beraten wir gerne über die erforderlichen Unterlagen aus dem In- und Ausland
  • wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sind unter Umständen zusätzliche Unterlagen erforderlich. Wir geben im konkreten Fall gerne Auskunft
  • Hauptwohnsitzbescheinigung (nur nötig, wenn Sie nicht in unserem Bezirk wohnhaft sind)
  • Gültiger Pass oder ID-Karte

Brautleute, mit denen sich das Regionale Zivilstandsamt sprachlich nicht verständigen kann, müssen zur Ehevorbereitung eine dolmetschende Person mitbringen. Diese darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam näher als bis zum 3. Grad verwandt sein oder in einer Abhängigkeit zum Paar stehen. Sie muss über einwandfreie Sprachkenntnisse in Deutsch und Fremdsprache verfügen. Die Amtssprache im Kanton Aargau ist Deutsch.

Bei Eheschliessungen mit Auslandbeteiligung nimmt das Zivilstandsamt die Aktenprüfung der ausländischen Dokumente vor. Je nach konkreten Umständen unterbreitet das Zivilstandsamt die ausländischen Dokumente der Aufsichtsbehörde zur Aktenprüfung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Zivilstandsdokumente zur Verifizierung an die entsprechende Schweizer Vertretung weitergeleitet werden müssen. Dieses Vorgehen verlängert das Vorbereitungsverfahren und ist mit höheren Kosten verbunden. Die Brautleute erhalten Gelegenheit, von den (allenfalls) bereinigten Personalien und den namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung Kenntnis zu nehmen und diese als richtig zu bestätigen.


Hinweis: Ausländerinnen oder Ausländer, die seit 2004 von einem Zivilstandsereignis in der Schweiz betroffen waren, sind wahrscheinlich im schweizerischen Personenstandsregister (Infostar) bereits erfasst und können sich direkt mit uns in Verbindung setzen, ohne neue Zivilstandsdokumente anzufordern. Das Zivilstandsamt überprüft gerne für Sie, ob alle Personendaten vollständig vorhanden sind.

Ist das Ehevorbereitungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, können die Brautleute den Heiratstermin definitiv vereinbaren. Die Trauung muss innerhalb von drei Monaten nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahren stattfinden. Das Zivilstandsamt vereinbart mit den Verlobten die Einzelheiten bezüglich der Trauung.

Wünschen die Brautleute ihre Eheschliessung bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz, wird zuhanden des Zivilstandsamtes eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

Soll die Trauung im Ausland erfolgen, verweisen wir für weitere Informationen auf die Seite des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Abteilung Register und Personenstand, in Aarau.

Terminreservation Ziviltrauung
Reservationen können frühestens ein Jahr im Voraus entgegen genommen werden. Ansonsten melden Sie sich möglichst früh, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.

Trauungen werktags
Die Trauungen finden im Trauungslokal des Zivilstandskreises statt, den die Verlobten gewählt haben. Den Zeitpunkt der Trauung legt das Zivilstandsamt im Einvernehmen mit den Verlobten fest. Als Trauungszeit gelten in der Regel unsere Bürozeiten von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr. In begründeten Fällen und mit Einwilligung des Zivilstandsamtes sind Trauungen auch ausserhalb dieser Trauungszeiten möglich. An Sonn- und offiziellen Feiertagen dürfen keine Trauungen stattfinden.

Es besteht die Möglichkeit, unmittelbar an das positiv abgeschlossene Vorbereitungsverfahren eine formelle Bürotrauung (ausschliesslich im Beisein von zwei Trauzeugen/innen und gegebenenfalls einem/einer Übersetzer/in) durchzuführen. Für weitere Informationen dazu, rufen Sie uns bitte an (+41 61 835 52 38)

Samstagtrauungen
Während jeweils sechs vom Gemeinderat und Regionalen Zivilstandsamt festgelegten Daten im Jahr werden auch an Samstagen Ziviltrauungen durchgeführt. Samstagtrauungen finden ausschliesslich in Rheinfelden (im Rathaussaal) statt. Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft. (Reservationen von Terminen werden frühestens ab anfangs Juli für das Folgejahr im Voraus entgegen genommen).

Termine Samstagtrauungen 2024

04. Mai 2024
01. Juni 2024 (ausgebucht)
22. Juni 2024 
10. August 2024 (ausgebucht)
24. August 2024 (ausgebucht)
07. September 2024 (ausgebucht)

Termine Samstagtrauungen 2025

10. Mai 2025
24. Mai 2025
14. Juni 2025
09. August 2025
23. August 2025
06. September 2025


Bitte reservieren Sie Ihren Trauungstermin telefonisch, Tel. +41 61 835 52 38.

Die Trauungen samstags finden stündlich von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Rathaussaal statt. Es ist dem Brautpaar mit dem 14.00 Uhr-Termin vorbehalten, im Rathaus Innenhof einen Apéro zu organisieren

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/persoenliches-zivilstandswesen/zivilstandsfragen/ehe
150.00
Regionales Zivilstandsamt (Standesamt)

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