Ausländerausweise

Auf der Seite des Migrationsamt Aargau finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Bewilligungs- und Ausweisarten.

Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen B und Niederlassungen C:

  • Zweieinhalb Monate vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung erhält die ausländische Person vom Staatssekretariat für Migration SEM eine Verfallsanzeige zugestellt.
  • Die Verfallsanzeige muss von der ausländischen Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Die Verfallsanzeige und eine Kopie des gültigen Reisepasses sind den Einwohnerdiensten der jeweiligen Wohngemeinde abzugeben, der Ausländerausweis ist vorzulegen.
  • Die Einwohnerdienste überprüfen die Verfallsanzeige und leiten diese an das Migrationsamt weiter.
  • Das Migrationsamt prüft, ob die ausländische Person die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.
  • Wird eine neue Bewilligung erteilt, stellt das Migrationsamt diese der Wohngemeinde zu.
  • Die Einwohnerdienste stellen den Ausländerausweis mit der Rechnung der anfallenden Gebühren per Post den Personen zu.

Verlängerungen von Kurzaufenthaltsbewilligungen L EU-27/EFTA mit Einsatzvertrag/Arbeitsvertrag:

  • Die gesuchstellende Person muss ca. 2 Wochen vor Ablauf der L-Bewilligung den neuen aktuellen Einsatzvertrag/Arbeitsvertrag, der über das Ablaufdatum der alten L-Bewilligung hinaus gültig sein muss, bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde abgeben.
  • Die Einwohnerdienste leiten die Unterlagen zur Prüfung der Verlängerung/Erneuerung bzw. Umwandlung der L-Bewilligung an das Migrationsamt weiter.
  • Wird eine neue Bewilligung erteilt, stellt das Migrationsamt diese der Wohngemeinde zu.
  • Die Einwohnerdienste stellen den Ausländerausweis mit der Rechnung der anfallenden Gebühren per Post den Personen zu..

Weitere Informationen betreffend Verlängerung von Bewilligungen erhalten Sie auf der Homepage des Migrationsamt Aargau.

Einwohnerdienste, Stadtbüro
Wohnen und Umziehen

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