Vollmacht Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen

Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn die Inhaberin/der Inhaber des Fahrzeugs nicht die/der Fahrende ist, oder nicht als Mitfahrende/Mitfahrender dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich.
Das Formular sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Homepage des TCS Schweiz.

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/wissenswertes/fahrzeugvorschriften/ausgeliehenes-fahrzeug.php
Stadtbüro, Stadtkanzlei
Ausweise und Bescheinigungen

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