Beglaubigung Unterschrift

Beglaubigungen von Unterschriften erfolgen in der Stadtkanzlei oder im Stadtbüro. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • persönliches Erscheinen
  • vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)
20.00
Stadtbüro, Stadtkanzlei
Ausweise und Bescheinigungen

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