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Spezialbauvorschriften

Die Spezialbauvorschriften der Stadtbauplanung Altstadt Rheinfelden

gelten innerhalb den auf den Teilplänen eingetragenen Planungsperimeter und regeln:

· die Nutzung der Bauten der Altstadt
· die Erhaltung und die Erneuerung schützenswerter Altbauten
· den Standort und die kubische Gliederung ersetzbarer Altbauten bzw. neuer Hauptbauten
· den Flächenanteil und die Gestaltung der unüberbaubaren Freiräume

Rumpel Altstadt

 

 

 

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Gestaltungsrichtlinien_und_Spezialbauvorschriften_Altstadt.zip Download 0 Gestaltungsrichtlinien_und_Spezialbauvorschriften_Altstadt.zip