Die Spezialbauvorschriften der Stadtbauplanung Altstadt Rheinfelden
gelten innerhalb den auf den Teilplänen eingetragenen Planungsperimeter und regeln:
· die Nutzung der Bauten der Altstadt
· die Erhaltung und die Erneuerung schützenswerter Altbauten
· den Standort und die kubische Gliederung ersetzbarer Altbauten bzw. neuer Hauptbauten
· den Flächenanteil und die Gestaltung der unüberbaubaren Freiräume
Dokumente
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Gestaltungsrichtlinien_und_Spezialbauvorschriften_Altstadt.zip | Download | 0 | Gestaltungsrichtlinien_und_Spezialbauvorschriften_Altstadt.zip |