Sondernutzungspläne gestalten allgemeine Nutzungspläne aus und schaffen gegebenenfalls davon abweichende Regelungen wie zum Beispiel Erschliessungs- und Gestaltungspläne. In der allgemeinen Nutzungsplanung sind mehrere gestaltungsplanpflichtige Areale ausgeschieden worden. Der Gestaltungsplan ist ein verbindlicher Plan, welcher die Rechtsgrundlage für die wohnhygienisch, architektonisch und städtebaulich gute Überbauung grösserer zusammenhängender Flächen schafft. Der Gestaltungsplan wird regelmässig mit Sonderbauvorschriften ergänzt und durch den Gemeinderat beschlossen.