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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde und somit oberstes Organ. Sie entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle Stimmberechtigten. Die Versammlung ist öffentlich - für Gäste sind separate Sitzplätze reserviert.

Hinweis zu den Gemeindeversammlungs-Unterlagen:
Auf dieser Seite werden aus Datenschutzgründen nur noch die Unterlagen zu den Gemeindeversammlungen ab dem Jahr 2015 publiziert. Sämtliche Dokumente früherer Gemeindeversammlungen können Sie bei Bedarf telefonisch bei der Stadtkanzlei (Tel. +41 61 835 52 31)anfordern.
Wir danken für das Verständnis.

Kontakt

Roger Erdin, Stadtschreiber
roger.erdin@rheinfelden.ch

Aufgaben

Unter §20 des Gemeindegesetzes sind die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung abschliessend aufgezählt. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Genehmigung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
  • Beschlussfassung über Beitritt zu einem Gemeindeverband / Genehmigung von Gemeindeverträgen
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben

Kompetenzen

Die Kompetenzen (Befugnisse) sind ebenfalls in §20 des Gemeindesgesetzes festgelegt.

Voraussetzungen

Stimmberechtigung

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Datum Sitzung

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