Neben den bekannten kommunalen Planungsinstrumenten wie der allgemeine Nutzungsplan und der Sondernutzungsplan hat die Stadt Rheinfelden in den vergangenen entwicklungsstarken Jahren auch die laufende Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeit in verschiedenen behördenverbindlichen Richtplanungen festgeschrieben. Art. 2 der Bau- und Nutzungsordnung führt folgende wichtigen kommunalen Richtpläne auf:
- Richtpläne Stadtentwicklung
- Verkehrsrichtplan
- Richtplan Landschaft und Erholung
Der Erlass weiterer Richtpläne bleibt vorbehalten.