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Parkieren in Rheinfelden

Übersicht Parkzonen

Parkplätze sind auch in Rheinfelden zu gewissen Zeiten Mangelware. Die Gemeindeversammlung hat deshalb im Dezember 2013 als Lenkungsmassnahme ein neues Parkierungsreglement beschlossen. Öffentliche Parkplätze werden grundsätzlich bewirtschaftet, das heisst, es werden Parkgebühren erhoben und die Parkierdauer wird je nach Gebiet limitiert. In Wohnquartieren wird mit der "Blauen Zone" neu eine Parkzeitbeschränkung eingeführt.

Nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen:

In der Altstadt stehen einige wenige Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch Parkierungsanlagen rund um die Altstadt. In den Wohnquartieren werden Anwohnerinnen und Anwohner bevorzugt. Sie haben die Möglichkeit, eine Dauerparkier-Bewilligung in der Blauen Zone zu erwerben. Für einzelne Tage oder für Gäste können Tagesbewilligungen gekauft werden. Für Pendler*innen am Arbeitsort Rheinfelden steht eine begrenzte Anzahl Monatsbewilligungen zur Verfügung. Bau- und Serviceunternehmen können eine "Handwerkerparkbewilligung" lösen.

Parkscheibe richtig stellen

Blaue Zone
Parkdauer: Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag – Samstag) zwischen 08.00 – 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 19.00 Uhr für eine Stunde in der "Blauen Zone" parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 09.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen besteht keine Parkzeitbeschränkung. 
Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden. Beispiel: Ankunftszeit = 09.05 Uhr; Einstellung = 09.30 Uhr; Abfahrtszeit = 10.30 Uhr.

Zone mit Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und Zusatztafel mit Zeitangabe
Die Parkscheibe ist auch auf denjenigen Parkfeldern einzusetzen, welche mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer Zusatztafel beschildert sind, welche die maximale Parkdauer anzeigen.


Parkbewilligungen
Sämtliche Parkbewilligungen (auch vergünstigte Jahresbewilligungen) sind über die Parkingpay-App oder die Homepage www.parkingpay.ch lös- und bezahlbar. Parkingpay unterstützt alle in der Schweiz gängigen Zahlmethoden. Neben Kreditkarten ist es möglich, die Parkgebühren via Postfinance Card, LSV/DirectDebit, E-Banking oder Twint zu begleichen.
In Ausnahmefällen können die Bewilligungen auch direkt bei der Regionalpolizei Unteres Fricktal bezogen und bar bezahlt werden. 

Bei Fragen berät Sie gerne die Regionalpolizei unter Tel. +41 61 833 33 10 oder per Email an regionalpolizei@rheinfelden.ch