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Parkregime - Parkbewilligungen via parkingpay

Sämtliche Parkbewilligungen (auch vergünstigte Jahresbewilligungen) sind über die Parkingpay-App oder über die Homepage www.parkingpay.ch bestell- und bezahlbar. In Ausnahmefällen können die Bewilligungen auch direkt bei der Regionalpolizei Unteres Fricktal bezogen und bezahlt werden.

Parkbewilligungen für Anwohnende/nächtliches Dauerparkieren
Jedes Parkieren, welches über die Höchstparkzeit hinausgeht, gilt als Dauerparkieren und bedarf einer Bewilligung gegen Gebühr
Als nächtliches Dauerparkieren gilt das Abstellen eines Fahrzeuges während durchschnittlich drei oder mehr Nächten pro Woche zwischen 21.00 und 05.00 Uhr und ist bewilligungspflichtig.
Bei regelmässigem Dauerparkieren von schweren Motorfahrzeugen, Wohnmobilen und Anhängern wenden Sie sich an die Regionalpolizei.
Mit der Bewilligung wird weder ein Anspruch auf die Benützung eines bestimmten Parkplatzes begründet noch entsteht dadurch eine Haftpflicht der Einwohnergemeinde.

Berechtigung: Anwohnende, Besucherinnen und Besucher
Gültigkeitsbereich: Zone O, RO, S1, S2, W1, W2* und übriges Gemeindegebiet
Kosten: CHF 40.00 pro Monat; CHF 440.00 beim Bezug einer Jahreskarte (1 Monat geschenkt)

*W2: Werden zur Zeit keine neuen Parkbewilligungen erteilt (volle Zone). Man kann sich
auf die Warteliste setzen lassen; Mail an regionalpolizei@rheinfelden.ch
Storchenparkplatz: Durch die Gemeinde werden keine Parkplätze vermietet
Schützenparkplatz: Gegenwärtig keine freien Anwohnerparkplätze zu vermieten.

Tagesparkbewilligungen für Anwohnende und Besuchende
Die Bewilligung erhebt keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Gültigkeitsbereich: 24 Stunden ab Registrierung in den Zonen O, RO, S1, S2, W1, W2 und übrigen
Bauzonen mit Parkzeitbeschränkung
Kosten: CHF 5.00 pro Tag

Parkbewilligungen für Berufstätige am Arbeitsort
Gültig für zeitlich unbeschränktes Parkieren in allen Zonen, ausgenommen Zone A und Z. Die Bewilligung erfordert eine Arbeitgeberbescheinigung, welche online hochgeladen werden kann. Sie erhebt keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz. Pro Person wird nur eine Parkbewilligung ausgestellt.

Berechtigung: Berufstätige mit Arbeitsort Rheinfelden
Gültigkeitsbereich: Zone O, RO, S1, S2, W1, W2
Kosten: CHF 80.00 pro Monat; CHF 880.00 beim Bezug einer Jahreskarte (1 Monat geschenkt)

Tages-, Monats-, Jahresparkbewilligungen für Bau- und Serviceunternehmen
Die Fahrzeuge müssen entweder von aussen mit der Unternehmerbezeichnung versehen sein oder es muss ein entsprechendes Schild hinter der Fahrzeugscheibe deponiert werden.
Die Parkbewilligung berechtigt mehrere Fahrzeuge (max. 10 Fahrzeuge) derselben Firma zum vorgängig erwähnten Parken. Die gelöste Bewilligung gilt jedoch nur für 1 in Verkehr gesetztes Fahrzeug.

Berechtigung: Geschäftsfahrzeuge (Werkstatt- und Materialfahrzeuge), welche für die Ausübung
von Arbeiten benötigt werden. Gilt nicht für Handwerker, welche private Fahrzeuge
abstellen.
Gültigkeitsbereich: Auf die Dauer des Arbeitseinsatzes beschränkt, in der Zeit von 05.00 - 20.00 Uhr
In allen Zonen, auf gebührenpflichtigen sowie zeitlich begrenzten Parkplätzen, Parkverbots- und Fussgängerzonen und als Zufahrtsbewilligung in der Fussgängerzone während der Sperrzeit
Kosten: CHF 5.00 pro Tag; CHF 40.00 pro Monat; CHF 200.00 pro Jahr

Parkbewilligungen für Spitexdienste
Die Fahrzeuge müssen entweder von aussen mit der Bezeichnung des Unternehmens versehen sein oder es muss ein entsprechendes Schild hinter der Fahrzeugscheibe deponiert werden. Die Bewilligung erfordert zudem einen Nachweis als ambulanter Leistungserbringer des Spitexdienstes, welcher online hochgeladen werden kann.

Berechtigung: Spitexdienste
Gültigkeitsbereich: Auf die Dauer des Arbeitseinsatzes beschränkt
In allen Zonen, auf gebührenpflichtigen sowie zeitlich begrenzten Parkplätzen, Parkverbots- und Fussgängerzonen und als Zufahrtsbewilligung in der Fussgängerzone während der Sperrzeit
Kosten: kostenlos

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