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Öffentlicher Raum

Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes

Der öffentliche Raum macht einen wichtigen Teil der Lebensqualität von Rheinfelden aus. Er ist ein wichtiger Standortfaktor und muss entsprechend geplant, gestaltet, geregelt und bewirtschaftet werden. Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum hat in den letzten Jahren zugenommen. Immer mehr Menschen verbringen ihre Freizeit im öffentlichen Raum, was negative Begleiterscheinungen wie Littering, Lärm, Vandalismus und Gewalt nach sich zieht. Die unterschiedlichsten Interessen treffen hier aufeinander und sorgen für Konflikte.

Da steht auf der einen Seite das Streben nach einer lebendigen, attraktiven Stadt mit guten Einkaufs- und vielen Begegnungsmöglichkeiten sowie einem breiten, pulsierenden Kulturangebot. Auf der anderen Seite gilt es, die Anliegen der Bevölkerung nach einer qualitativ hochwertigen Wohnstadt zu berücksichtigen. Das bewährte Miteinander von Wohnen und belebten öffentlichen Räumen ist eine Stärke Rheinfeldens. Der Fokus der öffentlichen Nutzung der Allmend liegt auf der Altstadt. Die Altstadt ist als Ganzes das Identifikationszentrum von Rheinfelden. Sie dient als Besuchermagnet und stellt damit einen wichtigen Standortfaktor dar. Die Ambiance wird jedoch nicht allein von der historischen Bebauung geschaffen, sondern auch dadurch, dass die Altstadt lebt. Dies wird durch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie durch den Detailhandel und die Gastronomie garantiert. Heute ist die Angebotsstruktur vornehmlich auf die Tages-Nutzung ausgelegt. Dies ist denn auch Hauptgrund, dass – verglichen mit anderen Gemeinden und Städten – weniger Konflikte durch das Nachtleben zu verzeichnen sind.

Dennoch erfordern die neuen gesellschaftlichen Entwicklungen klare Regeln. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat ein neues Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes erarbeitet und nach einer öffentlichen Anhörung auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Mit dem vorliegenden Reglement wird die in den letzten Jahren in Einzelbeschlüssen des Gemeinderates entwickelte Praxis in einem Reglement zusammengefasst. Gleichzeitig bildet es Rahmen für jüngere und aktuelle Entwicklungen in der Kommerzialisierung und „Mediterranisierung“ des öffentlichen Grundes.

 

Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes