Die allgemeinen Nutzungspläne und Nutzungsvorschriften unterteilen das Gemeindegebiet in Bauzone und Nichtbauzone. Nutzungspläne sind Regeln, welche Zweck, Ort und Mass der zugelassenen Bodennutzung allgemeinverbindlich in kartographische und textliche Darstellungen festlegen. Die Ausscheidung ist sowohl für Grundeigentümer als auch für Behörden verbindlich und werden durch die Gemeindeversammlung beschlossen.