Das Areal "Bahnhofsaal" ist eines von drei Arealen mit Gestaltungsplanpflicht im Bereich des Bahnhofsgebiets. Die Entwicklung fusst auf dem Strukturplan "Bahnhof" aus dem Jahr 2013, der unter anderem die Förderung von repräsentativen Gebäuden entlang der SBB und die Schaffung von urbaner Qualität und Dichte festhält.
Die nun geplante Entwicklung auf dem Areal "Bahnhofsaal" bedarf einerseits der Änderung der rechtskräftigen Nutzungsplanung Siedlung vom 30. April 2003. Parallel zu dieser Anpassung soll andererseits mit dem Gestaltungsplan "Bahnhofsaal" der Rahmen für die künftige Bebauung und Nutzung der Parzelle 268 definiert werden. Es handelt sich somit um zwei formelle Verfahren.
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