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Fussgängerzone in der Altstadt


Bild Marktgasse mit Velofahrern


  • Fussgängerzonen sind den Fussgängern vorbehalten. In beschränktem Masse ist Fahrzeugverkehr zugelassen.
  • Anwohnende und Lieferanten dürfen von 07.00 - 14.00 Uhr die Marktgasse befahren. Ausnahmen bewilligt die Regionalpolizei Unteres Fricktal auf Anfrage.  
  • Alle Verkehrsteilnehmenden, auch Velofahrende, dürfen höchstens im Schritttempo fahren. Fussgänger haben immer Vortritt.
  • Parkieren ist in der Fussgängerzhone nicht erlaubt. Ausnahmen bewilligt die Regionalpolizei Unteres Fricktal auf Anfrage (z.B. Handwerker).
Flyer_Fussgaengerzone.pdf (PDF, 171.72 kB)