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Ambitionierte Ziele

Das Fernziel ist klar, seit der Stadtrat Anfang 2021 die Klima- und Energiecharta für Städte und Gemeinden unterzeichnet hat: Bis 2050 will die Stadt klimaneutral sein – also beim Ausstoss klimawirksamer Gase eine ausgeglichene Bilanz aufweisen. Rheinfelden schliesst sich damit den Zielen des Bundesrates und auch den internationalen Klimazielen von Paris an. Die Energieziele 2035 dienen nun als eine Art Richtschnur für die Arbeit hin zu diesem Ziel. Das Zieljahr 2035 ist ein Meilenstein auf halbem Weg bis 2050 und entspricht dem gängigen Vorgehen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretenden des Stadtrates, des Stadtbauamtes und der Energiekommission traf sich 2021 mehrmals, um die Energieziele zu formulieren. Die Entwürfe wurden jeweils der Energiekommission vorgestellt und mit anderen Verwaltungsabteilungen abgestimmt. So entstanden breit abgestützte Ziele, die hohen Ansprüchen genügen: Sie sind sinnvoll, ambitioniert und doch erreichbar. Die Tabelle unten zeigt einen Auszug mit den wichtigsten Zielen.
 

  Ziele für die Verwaltung Ziele für das Stadtgebiet
Wärme
  • 90 % erneuerbar bis 2035
  • 75 % erneuerbar bis 2035
Elektrizität
  • 100 % erneuerbare Elektrizität
  • 90 % Eigenproduktion mit Photovoltaik
  • Privat- und Grosskunden beziehen, wo immer möglich, erneuerbaren Strom
  • Produktion von 10 % des Bedarfs mit Photovoltaik
Mobilität
  • Bis 2035 weitestgehend CO2-neutral
  • Lademöglichkeiten decken den Bedarf und sind breit kommuniziert
  • attraktives Angebot für Aktivverkehr und ÖV


Mit guten Grundlagen zum Ziel
Investitionen in die Energieeffizienz beim Bauen zahlen sich mehrfach aus: Sie sind gut fürs Klima, senken die Energiekosten, tragen zum Erhalt des Gebäudewertes bei und steigern den Komfort. Trotzdem ist eine energieeffiziente Bauweise noch nicht immer selbstverständlich.

Rheinfelden hat verschiedene Grundlagen geschaffen, mit denen sich die Stadt energiepolitisch möglichst nachhaltig entwickeln kann und die rege Bautätigkeit mit den Zielen der Energiestadt vereinbar ist. Wichtigstes Instrument ist die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die für Grundeigentümer*innen und für die Behörden verbindlich ist. Die BNO legt fest, wo welche Bauten unter welchen Bedingungen erstellt werden dürfen. So ist in der BNO für verschiedene Gebiete eine Gestaltungsplanpflicht definiert. Ein Neubau auf einem solchen Gebiet muss einen Minergie-Standard A erfüllen. Die BNO basiert unter anderem auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) und auf dem Energieplan.

2020 hat der Gemeinderat einen neuen Energieplan verabschiedet. Ein Energieplan verortet für das Gemeindegebiet, wo künftig welche Energiequellen prioritär genutzt werden sollen: Wo sollen Wärmeverbünde verdichtet werden? Wo ist ein neuer Verbund oder die Nutzung einer neuen Wärmequelle denkbar? Damit ist der Energieplan ein wichtiges Planungsinstrument und Grundlage für die Massnahmen mit denen Rheinfelden seine Energieziele erreichen will.