Hier klicken für Informationen zur Umwandlung einer Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Zur Vorbereitung der Eheschliessung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin für das Vorbereitungsgespräch.
Vor jeder Trauung ist das so genannte Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, welches wahlweise am Wohnort des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann. Dabei handelt es sich um den administrativen Teil im Hinblick auf eine Ziviltrauung. Die Trauung darf anschliessend auf jedem schweizerischen Zivilstandsamt erfolgen.
Dieses Vorgehen änderte sich auch mit Inkrafttreten der "Ehe für Alle" seit 01.07.2022 nicht.
Benötigte Dokumente für Schweizer Staatsangehörige
- Schweizerinnen und Schweizer sind im informatisierten schweizerischen Personenstandsregister registriert und benötigen i.d.R. keine weiteren Zivilstandsdokumente
- wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sind unter Umständen zusätzliche Unterlagen erforderlich. Wir geben im konkreten Fall gerne Auskunft
- Hauptwohnsitzbescheinigung (nur nötig, wenn Sie nicht in unserem Bezirk wohnhaft sind)
- Gültiger Pass oder ID-Karte
Benötigte Dokumente für Ausländische Staatsangehörige
- Die benötigten Papiere und die Dauer des Verfahrens sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig und in jedem Fall vor der Beschaffung der Dokumente bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Die Eheschliessung kann innert drei Monaten nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden. Das Zivilstandsamt vereinbart mit den Verlobten die Einzelheiten bezüglich der Trauung.
Hinweis: Ausländerinnen oder Ausländer, die seit 2004 von einem Zivilstandsereignis in der Schweiz betroffen waren, sind wahrscheinlich im schweizerischen Personenstandsregister (Infostar) bereits erfasst und können sich direkt mit uns in Verbindung setzen, ohne neue Zivilstandsdokumente anzufordern. Das Zivilstandsamt überprüft dies gerne für Sie, ob alle Personendaten vollständig vorhanden sind.
Für weitere Informationen (z. B. Namensführung, Bürgerrechte usw.) verweisen wir auf die Seite des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Abteilung Register und Personenstand, in Aarau.
Trauung
Die Trauungen finden im Trauungslokal des Zivilstandskreises statt, den die Verlobten gewählt haben. Der Zeitpunkt der Trauung legt das Zivilstandsamt im Einvernehmen mit den Verlobten fest. Als Trauungszeit gelten in der Regel unsere Bürozeiten von Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr. In begründeten Fällen und mit Einwilligung des Zivilstandsamtes sind Trauungen auch ausserhalb dieser Trauungszeiten möglich. An Sonn- und offiziellen Feiertagen dürfen keine Trauungen stattfinden.
Während jeweils sechs vom Gemeinderat und Regionalen Zivilstandsamt festgelegten Daten im Jahr werden auch an Samstagen Ziviltrauungen durchgeführt. Samstagtrauungen finden ausschliesslich in Rheinfelden (im Rathaussaal) statt. Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft. (Reservationen von Terminen werden frühestens ab anfangs Juli für das Folgejahr im Voraus entgegen genommen).
Termine Samstagtrauungen 2023
26. August 2023 (ausgebucht)
09. September 2023 (ausgebucht)
Termine Samstagtrauungen 2024
04. Mai 2024
01. Juni 2024 (ausgebucht)
22. Juni 2024 (ausgebucht)
10. August 2024
24. August 2024 (ausgebucht)
07. September 2024 (ausgebucht)
Bitte reservieren Sie Ihren Trauungstermin telefonisch.
Die Trauungen samstags finden stündlich von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Rathaussaal statt. Es ist dem Brautpaar mit dem 14.00 Uhr-Termin vorbehalten, im Rathaus Innenhof einen Apéro zu organisieren.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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F-34-Ehe-2022_PUB.pdf | Download | 0 | F-34-Ehe-2022_PUB.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt | +41 61 835 52 38 | zivilstandsamt@rheinfelden.ch |