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Begegnungszone

 

Was ist eine Begegnungszone ?
Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. In der Begegnungszone haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr immer Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Begegnungs Bahnhofplatz (siehe Bild)
Die farbigen Quadrate signalisieren Fahrzeuglenkern und Fussgängern ein neues Verkehrsregime, die Begegnungszone. Darin haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr immer Vortritt.
Gleichzeitig mit der Einführung der Begegnungszone am Bahnhofplatz wurde im Quellenquartier eine Tempo30 Zone signalisiert.

Nachtfahrverbot in der Altstadt
Die Zufahrt zur Altstadt ist Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern in der Nacht von 23.00 bis 05.00 Uhr untersagt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.begegnungszonen.ch

Begegnungszone Bahnhofplatz

 

 

 

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