Die Koordination der Unterbringung von Flüchtlingen obliegt dem Kanton Aargau. Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden, um die Registrierung vorzunehmen. Bundes und Kantonsbehörden informieren auf ihren Webseiten sehr ausführlich über alle Fragen rund um die Aufnahme schutzsuchender Kriegsflüchtlinge.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs über 72'000 Schutzsuchende in den Bundesasylzentren (BAZ) registriert. Davon haben über 70'000 Personen den Schutzstatus S erhalten. Bisher hat das SEM dem Kanton Aargau rund 6'400 Personen zugewiesen. Aktuell leben über 4'700 Schutzsuchende in kantonalen, kommunalen und privaten Unterkünften. (Stand Dezember 2022)
Kanton Aargau
Auf dieser Seite finden sie Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt im Kanton Aargau, zur privaten Unterbringung und zum Schulangebot.
Bund
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Informationen der Bundesbehörden für Schutzsuchende und Gastfamilien. Antworten auf häufige Fragen zum Krieg in der Ukraine finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundes.
Gesuch für Schutzstatus S und Anmeldung
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit ist der Verbleib in einer privaten Unterkunft ohne weiteres möglich.
Personen, die aus der Ukraine fliehen und in der Schweiz Schutz suchen, müssen ein entsprechendes Gesuch in einem Bundesasylzentrum stellen. Die weiteren Schritte bis zur persönlichen Anmeldung bei den Einwohnerdiensten laufen sodann automatisiert.
Weiter Informationen erhalten Sie im Stadtbüro:
Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
Tel. +41 61 835 51 11
stadtbuero@rheinfelden.ch
Private Unterbringung (PU)
Private, die Geflüchtete aufnehmen wollen, sollten sich auf mindestens drei Monate einstellen. Der Kanton Aargau informiert über seine Webseite über die wichtigsten Punkte. Private, die möblierten Wohnraum für mindestens 3 Monate zur Verfügung stellen möchten, können dieses Angebot via E-Mail an ukraine@ag.ch melden. Der Kanton Aargau hat ein Merkblatt zur Unterbringung von Personen aus der Ukraine bei Privatpersonen auf der Webseite aufgeschaltet.
Privatunterkünfte für geflüchtete Personen aus der Ukraine können auch direkt bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH oder der Hilfsorganisation Campax angemeldet werden.
Der Anteil der Unterbringungen in Privatunterkünften und Gastfamilien ist mit 45 % nach wie vor hoch (Stand 19. Dezember 2022). Der Kantonale Sozialdienst hat ein Massnahmenpaket entworfen, um bestehende Gastfamilienplätze zu erhalten sowie neue Gastfamilien zu gewinnen. Dazu gehört die Ausweitung der Begleitung durch die Caritas auf Privatunterbringungen (PU). Eine Begleitung kann von der Gemeinde, den geflüchteten Personen oder den Gastgebern direkt bei der Caritas angefragt werden:
gastfamilie@caritas-aargau.ch / Tel. +41 76 366 01 89 (Beratungstelefon für Gastfamilien von Montag bis Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr).
Unterbringung in Notunterkünften
Der Kantonale Sozialdienst hat beschlossen, aufgrund der aktuell hohen Zuweisungen im regulären Asylbereich, weitere kantonale Unterkünfte zu eröffnen. Der KSD hat zudem, in Zusammenarbeit mit dem Teilstab "militärische und Zivilschutzunterkünfte", die Priorisierung von Notunterkünften vorgenommen und bereitet in Absprache mit den betroffenen Gemeinden die Eröffnung dieser Unterkünfte im Bedarfsfall vor.
Informationen für Gastgebende
Ein Merkblatt mit verschiedenen Informationen für Gastgebende finden Sie nachfolgend am Seiten-Ende zum Download. Privatpersonen, die bereits Schutzsuchende aus der Ukraine beherbergen, entschädigt die Gemeinde auf Gesuch hin mit Fr. 9.00 pro Person und Tag. Das Formular für die Geltendmachung dieser Entschädigung kann am Seiten-Ende geladen werden.
Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema "Schutzsuchende in Rheinfelden" für Gastfamilien
Die Ausführungen der Gemeinde Rheinfelden (siehe angefügtes Dokument "aktuelle Fragen und Antworten") haben rein informativen Charakter, um Gastfamilien sowie Bezugspersonen von Schutzsuchenden mit Status „S“ eine erste Übersicht zu ermöglichen. Dies bewusst ohne juristische Ausführungen oder längere Erklärungen, wie von vielen engagierten Gastfamilien gewünscht.
Für jeden Rechtsanspruch verweisen wir auf die geltenden Bestimmungen und Richtlinien von Bund und Kanton sowie deren Ausführungsbestimmungen. Fragen und Antworten zu Schutzsuchenden in Rheinfelden finden Sie unten auf dieser Webpage in der Box "Dokumente".
Rückmeldungen zu diesen Fragen und Antworten können direkt an die Gemeinde Rheinfelden via ukraine@rheinfelden.ch erfolgen.
Schulangebot
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die sich im Kanton Aargau aufhalten, haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus das Recht und die Pflicht, die obligatorische Schule zu besuchen. Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau und für die Eltern in einem Merkblatt auf Ukrainisch.
Für eine Einschulung der Kinder in Rheinfelden wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Schulisches Personal gesucht
Für die Lernangebote braucht es zusätzliche Lehrpersonen, zudem können Assistenzpersonen eingesetzt werden. Auch werden Übersetzer/-innen mit Ukrainisch- oder Russisch-Kenntnissen gesucht. Auf der Webseite des Kantons Aargau können sich Interessierte anmelden.
Sozialhilfe
Falls die schutzbedürftigen Personen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, haben sie Anspruch auf Sicherung ihrer Existenz. Personen mit Schutzstatus S, die dem Kanton Aargau zugewiesen wurden, erhalten bei Bedarf Asylsozialhilfe. Bedürftige Personen, die (noch) nicht über den Status S verfügen, haben Anspruch auf Nothilfe. Weitere Informationen zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit der Ukraine finden Sie unter dem Link zu den SKOS-FAQ oder direkt beim Sozialdienst Rheinfelden
Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
Tel. +41 61 835 51 61
ukraine@rheinfelden.ch
Informationen für Flüchtende mit Haustieren
Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Wichtig ist, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft. Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, sind gebeten, das Anmeldeformular auf der Webseite des Bundes auszufüllen und einzureichen.
Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Der Zugang zur Erwerbstätigkeit soll möglichst einfach gewährt werden, damit die geflüchteten Personen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Auf der Webseite des Kantons Aargau finden Sie die nötigen Informationen.
Ukrainische Personen, welchen der Schutzstatus S vom Staatssekretariat offiziell bewilligt wurde und die sich in der Lage sehen, direkt eine Arbeit aufzunehmen, aufgrund ihres Berufes und ihrer z.B. gut vorhandenen Deutsch- oder Englischkenntnisse, können sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden. Der Gang aufs RAV lohnt sich jedoch ausdrücklich erst, wenn die Personen arbeitsmarktfähig sind: Dazu zählt insbesondere, dass sie Englisch oder eine Landessprache sprechen. Voraussetzung ist im Weiteren ein Ausländerausweis und eine Sozialversicherungsnummer.
Krankenversicherung und medizinische Versorgung
Sobald schutzsuchende Personen dem Kanton zugeteilt sind, versichert der Kanton diese rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung des Schutzgesuchs im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) betreibt eine Webseite mit verschiedenen Gesundheitsinformationen.
Freiwilliges Engagement
Für alle, die sich freiwillig engagieren möchten, hat die Stadt Rheinfelden eine Koordinationsstelle "Freiwilligenarbeit" eingerichtet. Bitte melden Sie sich direkt bei Markus Schröder via E-Mail markus.schroeder@rheinfelden.ch
Integrationsfachstelle "mit.dabei-Fricktal"
In verschiedenen Gemeinden engagieren sich Freiwillige für geflüchtete Menschen und unterstützen diese mit diversen Angeboten. Die Integrationsangebote für Flüchtlinge im Fricktal finden Sie auf der Webseite von "mit.dabei-Fricktal".
Zugehörige Objekte
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Informationsschreibende_Gastgebende_12.4.22.pdf | Download | 0 | Informationsschreibende_Gastgebende_12.4.22.pdf |
FORMULAR_Entschadigung_Privatunterbringung.DOCX | Download | 1 | FORMULAR_Entschadigung_Privatunterbringung.DOCX |
Fragen_und_Antworten_FAQ_V4.pdf | Download | 2 | Fragen_und_Antworten_FAQ_V4.pdf |