Bei folgenden Angelegenheiten hilft Ihnen das Regionale Zivilstandsamt Rheinfelden gerne weiter: Beurkundung der natürlichen Geschehnisse und Beziehungen von Personen und Familien. Grundlage dafür bilden die Zivilstandsregister und das Personenstandsregister (Infostar). Es liefert auch Daten für:
- Personen- und familienrechtliche Stellung
- Nachweis eines Bürgerrechts
- Abgabe von Ausweispapieren
- Feststellung der gesetzlichen Erben
- Bestattungswesen
- Genealogische Forschungen
Zuständigkeiten (für den ganzen Bezirk Rheinfelden) - Beurkundung der Zivilstandsereignisse (wie Geburt, Tod, Kindesanerkennung und Eheschliessung)
- Meldestelle von Geburten und Todesfällen
- Information und Beurkundung bei Kindesanerkennungen
- Auszüge aus den Zivilstandsregistern (Geburtsschein, Todesschein, Eheurkunde, Personenstandsausweis und Heimatschein etc.)
Für Ehevorbereitungsverfahren, Umwandlung Eingetragene Partnerschaft in Ehe, Kindesanerkennungen oder Namenserklärungen müssen Sie sich etwas Zeit einplanen. Setzen Sie sich deshalb vorgängig mit dem Regionalen Zivilstandsamt telefonisch in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Terminreservation Ziviltrauung
Reservationen können frühestens ab Anfang Juli für das jeweils darauffolgende Jahr entgegen genommen werden. Ansonsten melden Sie sich möglichst früh, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.
Werktags
Als Trauungszeit gelten in der Regel unsere Bürozeiten von Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr. In begründeten Fällen und mit Einwilligung des Zivilstandsamtes sind Trauungen auch ausserhalb dieser Trauungszeiten möglich. An Sonn- und offiziellen Feiertagen dürfen keine Trauungen stattfinden.
Samstagtrauungen
Während jeweils sechs vom Gemeinderat und Regionalen Zivilstandsamt festgelegten Daten im Jahr werden auch an Samstagen Ziviltrauungen durchgeführt. Samstagtrauungen finden ausschliesslich in Rheinfelden (im Rathaussaal) statt. Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft.
Termine Samstagtrauungen 2023
06. Mai 2023 (ausgebucht)
03. Juni 2023 (ausgebucht)
17. Juni 2023 (ausgebucht)
05. August 2023 (ausgebucht)
26. August 2023 (ausgebucht)
09. September 2023 (ausgebucht)
Bitte reservieren Sie Ihren Trauungstermin telefonisch.
Die Trauungen samstags finden stündlich von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Rathaussaal statt. Es ist dem Brautpaar mit dem 14.00 Uhr-Termin vorbehalten, im Rathaus Innenhof einen Apéro zu organisieren.
Kontakt
Regionales ZivilstandsamtMarktgasse 16
4310 Rheinfelden
Tel. +41 61 835 52 38
zivilstandsamt@rheinfelden.ch
Öffnungszeiten
Werktags
08.30-11.30 / 14.00-16.30
(Ausserhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Frage |
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Informationen finden Sie unter: Bürgerrecht/Staatsangehörigkeit des Kindes |
Informationen finden Sie unter: Vorvervahren Eintragung Partnerschaft und Zeremonie Eintragung Partnerschaft |
Informationen zur Namensführung finden Sie unter: Namensführung der Partnerinnen/Partner Informationen zum Bürgerrecht finden Sie unter: Bürgerrecht/Staatsangehörigkeit der Partnerinnen/Partner |
Informationen finden Sie unter: |
Informationen finden Sie unter: |
Informationen finden Sie unter: |
Informationen finden Sie unter: Ehevorbereitungsverfahren |
Informationen finden Sie unter: Anerkennung |
Informationen finden Sie unter: Namensänderung/Namenserklärung |
Für die Scheidung ist das Bezirksgericht an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz Ihres Ehegatten örtlich zuständig. Die Zivilstandsämter sind nicht dazu befugt, Scheidungsverfahren durchzuführen. Kontakt: |
Das Gerichtspräsidium an meinem Wohnsitz ist verpflichtet, mein Testament oder unseren Erbvertrag zur sicheren Aufbewahrung entgegen zu nehmen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr erhoben. Kontakt: |
Sie sind soeben Eltern eines Kindes geworden oder werden es bald und machen sich Gedanken über die Vornamen. Dazu gilt folgendes: Sind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie die Vornamen des Kindes gemeinsam; sind sie nicht miteinander verheiratet, so bestimmt die Mutter allein die Vornamen des Kindes. Die Wahl des Vornamens ist grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vorname unzweifelhaft dem anderen Geschlecht zugehören würde, bei Wahl eines Gemeindenamens usw. Fällt Ihnen die Vornamenswahl schwer, finden Sie in jeder grösseren Buchhandlung Vornamensbücher. Auch das für Ihren Wohnort zuständige regionale Zivilstandsamt kann Ihnen eine Auswahl mit einem Vornamensbüchlein anbieten. |