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Ausländerausweis

Zuständiger Verwaltungsbereich:Stadtbüro

Folgende Ausländerausweise werden vom Migrationsamt des Kantons Aargau ausgestellt:

  • Niederlassungsbewilligung / C-Ausweis
  • Jahresaufenthaltsbewilligung / B-Ausweis
  • Kurzsaufenthaltsbewilligung / L-Bewilligung
  • Grenzgängerbewilligung / G-Bewilligung
  • Ausweis für vorläufig Aufgenommene / F-Bewilligung
  • Ausweis für Asylsuchende / N-Bewilligung

Verlängerungen:

  • Verfallsanzeigen werden den Bewilligungsbesitzern ca. 10 Wochen vor Ablauf direkt durch das Bundesamt für Migration (BFM) zugestellt.
  • Formulare müssen vollständig ausgefüllt inkl. Ausländerausweis und Kopie des gültigen Reisepasses der Einwohnerkontrolle abgegeben oder zugestellt werden.

Verantwortlich Telefon
Stadtbüro 061 / 835 51 11

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