Ausländerausweis Folgende Ausländerausweise werden vom Migrationsamt des Kantons Aargau ausgestellt: - Niederlassungsbewilligung / C-Ausweis
- Jahresaufenthaltsbewilligung / B-Ausweis
- Kurzsaufenthaltsbewilligung / L-Bewilligung
- Grenzgängerbewilligung / G-Bewilligung
- Ausweis für vorläufig Aufgenommene / F-Bewilligung
- Ausweis für Asylsuchende / N-Bewilligung
Verlängerungen: - Verfallsanzeigen werden den Bewilligungsbesitzern ca. 10 Wochen vor Ablauf direkt durch das Bundesamt für Migration (BFM) zugestellt.
- Formulare müssen vollständig ausgefüllt inkl. Ausländerausweis und Kopie des gültigen Reisepasses der Einwohnerkontrolle abgegeben oder zugestellt werden.
| Verantwortlich |
Telefon |
| Stadtbüro |
061 / 835 51 11 |
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