Beglaubigung Unterschriften | Zuständiger Verwaltungsbereich: | Kanzlei |
Die Kanzlei kann die Unterschriften von Personen beglaubigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen gegeben: - persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
- vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
- die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)
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